INOBHUTNAHMEN und die Verursacher

Hier können Sie Ihr Schicksal schildern:

Schicksal 1

Ort: Neuss

Datum: 30.09.2010

Kinder: 2 Mädchen, 3 und 5

Jugendamt: Neuss

MA: Frau Pauen, Herr Rothe, Herr ..

Gerichtsvollzieher: JA

Polizei: 15 Mann, SEK, schwarz vermummt

Inobhutnahmebescheinigung: NEIN

Beschluss zum Zeitpunkt der Inobhutnahme: NEIN

AG: Neuss

Richterin: Frau Dr. Bülow

Legalisierung der illegalen Maßnahme: JA, 04.10.2010

Pflegeeinrichtung: Pflegepersonen MACH

Erhöhter Pflegebedarf nach Inobhutnahme: JA, Honorar stieg von 2.000 auf 3,700 €/Monat und Kind

Schicksal 2

Ort: Essen

Datum: Marz 2012

Kinder:  Mädchen, 5;  Junge, 3

Jugendamt: Essen Katernberg

MA: Frau Seeck, LA-Leiter Herr Engelen

Gerichtsvollzieher: NEIN

Polizei: Nein

SPFH: JA, Firma suvenio concept, Herr Al-Midani

Akute Kindeswohlgefährdung: JA, Die Kinder könnten evtl. über das WE verhungern!

Inobhutnahmebescheinigung: NEIN

Beschluss zum Zeitpunkt der Inobhutnahme: NEIN

AG: Essen

Richterin:

Legalisierung der illegalen Maßnahme: JA,

Pflegeeinrichtung: MOMO-Betreuungsprojekte GmbH, “Haus” Reinhard, Herdecke

Pflegestellenleiter: Herr Viktor Reinhard

Hilfspersonal: die Freundin und Studentin, Schmikowski

Erhöhter Pflegebedarf nach Inobhutnahme: unbekannt

Verfahrensbeistand: Frau Bosse-Möbbeck, Firma PlanB, Velbert

Vormund: Frau Bosse-Möbbeck, Firma PlanB

Gutachter: Jürgen Brand
Umgangsrecht der Kinder: wurde am 13.12.2012 von Bosse_Möbbeck von 14-tägig auf alle drei Wochen reduziert

Beschwerdegericht: OLG Hamm

Verfahren anhängig: ja

Schicksal 3

Ort: Essen

Datum: Marz 2012

Kinder:  Mädchen, 4;  Junge, 2

Jugendamt: Essen Katernberg

MA: Herr Lackner, LA-Leiter Herr Engelen, Frau Puzicha, Hr. Kohaus

Amtsvormund: Frau Sellenmerten

Gerichtsvollzieher: NEIN

Polizei: JA

SPFH: JA, ggf. Firma Stellwerk

Akute Kindeswohlgefährdung: JA, Die Kinder haben geschlafen und wurden von den Jugendamtskräften nachts um 23 Uhr geweckt! – Mutter hatte ein Glas Bier getrunken.

Inobhutnahmebescheinigung: JA, OHNE Rechtsbehelfsbelehrung, Einladung für den 27.01.2012 bei Hr. Kohaus, Unterschrift in § 34 SGB VIII erhalten, Kinder weg.

Beschluss zum Zeitpunkt der Inobhutnahme: NEIN

AG: Essen

Richter: Schmidt

Legalisierung der illegalen Maßnahme: JA,

Pflegeeinrichtung: MOMO-Betreuungsprojekte GmbH, “Haus” Reinhard, Herdecke (wie bei Fall 2)

Pflegestellenleiter: Herr Viktor Reinhard

Hilfspersonal: die Freundin und Studentin, Schmikowski

Erhöhter Pflegebedarf nach Inobhutnahme: JA

Junge hat Warzen am Popo und muss deshalb Pampers tragen. Solange, bis er beherrscht, die Toilette nach der Benutzung zu desinfizieren, damit Herr Reinhard sich nicht mit Warzen an seinem Hintern infiziert. – Pipi-Töpfchen gibt es bei MOMO nicht und kennt auch keiner der Hilfeplaner im Jugendamt und Co.

Verfahrensbeistand: Frau RA Ruduch

Vormund: s.o.

Gutachter: Dipl.-Päd. Jürgen Brand, Hochdahler Markt 15, 40699 Erkrath

Umgangsrecht der Kinder: 14-tägig bewacht durch die Firma MOMO

Umgangsort: MOMO-Betreuungsprojekte GmbH, Castrop-Rauxel

Beschwerdegericht: Bundesverfassungsgericht

Verfahren anhängig: ja

Schicksal 4

Ort: Altenburg

Datum:  16.08.2013

Kinder:  1 neugeborener Junge

Jugendamt: Altenburger Land

MA: Frau Rüdiger, Frau Gräfe

Amtsvormund: ? (Jugendamt)

Gerichtsvollzieher: NEIN

Ort der Inobhutnahme: Klinikum Altenburger Land

Dort Beteiligte, Mitwirkende, Mitwisser, etc.:

1) Frau Dr. Wiederanders, Diensthabende Kinderärztin

2) Frau Dr. Behrens

3) Frau Chefärztin Dr. Sippel

4) Schwester Ulrike, Kinderstation

5) Schwester Renate

6) Schwester Heike, Mutter-Kind-Station

7) Prof. Dr. Jörg Berrouschot, Ärztlicher Direktor

8) Dr. Lutz Blase, Geschäftsführer

9) Frau Dr. Gundula Werner, Geschäftsführerin

10) Sabine Heymann, Pflegedienstdirektorin

Mit Schreiben vom 16.08.2013 wurden diese “Menschen” (die sich ggf. im Weiteren unmenschlich verhielten und direkt oder durch Untätigkeit indirekt an der Trennung von Mutter und Baby – § 235 StGB)  beteiligten) zunächst über das Unrecht in deren Krankenhaus informiert und mit Schreiben vom 18.08.2013 dazu aufgefordert, das Baby mit der lebenswichtigen Muttermilch zu versorgen.

Ggf. ein Ding der Unmöglichkeit, beachtet man, dass das Krankenhauspersonal der jungen, 23 jährigen Mutter, ABSTILLPILLEN gab, statt die über die zwei Stillberaterinnen ihren Job machen zu lassen.

Polizei: JA, Herr Möllers und Herr Heller

die Polizei wurde am 16.08.2013 sowie am 17.08.2013 kontaktiert, um die Straftat der Entziehung des Babys von der Mutter zu beenden und dafür Sorge zu tragen, dass Mutter und Baby auf die Mutter-Kind-Station des Klinikums altenburger Land aufgenommen werden, um den Stillprozeß in die Wege zu leiten. – Herr Möllers erklärte, es gebe einen Beschluss, den man zu befolgen habe und blieb untätig.

SPFH: Nein

Beschluss zum Zeitpunkt der Inobhutnahme: Ja, AZ: AZ 1 F 337/13

“Entzug” des Aufenthaltsbestimmungsrechts – die elterliche Fürsorgepflicht, das Baby mit elterlicher Liebe, Wärme und vor allem mit der, für eine gesunde Entwicklung notwendige Mutterlich zu versorgen, war NICHT reglementiert! (Der Inhalt des Beschluss wurde der Polizei zur Sicherheit nochmals mitgeteilt).

AG: Altenburger Land

Richter: Frau

Legalisierung der illegalen Maßnahme: JA, in der Form, dass keine Abhilfe trotz Aufruf an das Gericht vom 18.08.2013 in Form des Antrags auf Erlass der einstweiligen Anordnung, das Baby unverzüglich mit der Mutter zusammenzubringen. Auch hier wurde die Unterbringungsmöglichkeit auf der Mutter-Kind-Station des Klinikums altenburger Land erwähnt und beantragt.

Pflegeeinrichtung: bisher unbekannt. Der Aufenthaltsort des Babys ist bisher unbekannt (Stand 14.09.2013)

Pflegestellenleiter: ./.

Hilfspersonal:

Erhöhter Pflegebedarf nach Inobhutnahme: ?

Verfahrensbeistand: ?

Vormund: ?

Gutachter: ./.

Umgangsrecht des Babys: nicht geklärt

Umgangsort: ./.

Beschwerdegericht: OLG

Verfahren anhängig: ja, bzgl. des Entzugs des ABR

Danke für die folgende Einreichung, welche wir auf Wunsch mit Namen der Beteiligten Familienmitglieder veröffentlichen:

Schicksal  4, Kimberly-Jeena Emmrich

Ort: Wesel ► Marienhospital Wesel gGmbH

Datum: 11.06.2007 Inobhutnahme

Kinder: 1 Mädchen, damals 5 Jahre alt

Jugendamt: Wesel am 11.06.2007 Frau Kolaric (Notdienst!)  danach ▼

MA: Leiterin Frau Röhricht, Herr Schanzmann Team-Leiter, Herr Heller, Frau Koenecker SPFH

Gerichtsvollzieher:  NEIN

Ordnungsamt: JA

Polizei: ca. 6  Mann,  4 Einsatzwagen, 1 Mannschaftswagen – Bus, u.a. → Zeugen POM Schultze, POM Schenkel der Polizei Wesel

Inobhutnahmebescheinigung: 2007 NEIN -angemahnt in 2013:  bis heute  NEIN

Beschluss zum Zeitpunkt der Inobhutnahme: NEIN

AG: Wesel,  FamFG

Richter: Herr Schuster -heute Richter a.D. seit 2 Jahren

Legalisierung der illegalen Maßnahme: JA

Pflegeeinrichtungen, mit den Stationen:
1) Kinderheim Wesel
2) Kinderheim Oer-Erkenschwick St. Agnes, Kleinstgruppe Krefeld von August 2012  bis 01.06.2013
3) 01.06.2013  wie vor Kinderheim St. Agnes Betreuungsgruppe JUNIKUM GmbH

Erhöhter Pflegebedarf nach Inobhutnahme: JA, die Unterbringungskosten stiegen von geschätzt 3.500 €/Monat auf 6.000 €/Monat.
Die Heranziehung der Mutter zur Kostenbeteiligung erfolgte in diesem Fall bis heute nicht, daher liegt kein genaues Zahlenmaterial vor.

Gruppenleiterin: Frau Gökkener

Hilfspersonal: Erzieherinnen

Verfahrensbeistand/-pflegerin: ehemals Frau  Knappheide

Ergänzungspfleger:  Frau Ennenbach, diese wurde zuvor “versehentlich” zur Vormünderin bestellt! Nach Durchsicht der Akten vom Beistand der Mutter und Mitteilung an das Gericht, hat man dort den Fehler revidiert. Die Untätigkeit der Ergänzungspflegerin in Sachen Durchsetzung des Umgangsrechts des Kindes nach § 1684 BGB /  Beibehaltung der Umgangsregelung, blieb jedoch ungesühnt. Frau Ennenbach darf weiterhin Geld für nicht erbrachhte Leistungen kassieren.

Gutachter: Frau Musiolik

Umgangsrecht des Kindes:  damals wöchentlich unbegleiteten Kontakt, Übernachtungs-BK: 2 x im Monat; jüngst alle 4 Wochen begleiteter Umgang ohne Übernachtungs-BK. Nach Umzug der Mutter in die Nähe ihrer Mutter, also der Großmuter des Kindes, darf Kimberly die Großmutter nicht mehr sehen. Ünernachtungskontakte wurden untersagt.

Beschwerdegericht: OLG Düsseldorf

Verfahren anhängig: ja

Schicksal 5 – Kimbetly´s Bruder Joshua-Collin Emmrich

Ort: Oer-Erkenschwick

Datum: 25. 06. 2010

Kind:    Junge, damals 2 Jahre alt

Jugendamt: Oer-Erkenschwick JA-Leiterin Frau Gonstalla

JA-MA: Team-Ltr. Frau Mielke, Soz.-Arbeiter Herr Wilde !!!, 

Gerichtsvollzieher: NEIN

Polizei: Nein

SPFH: JA; Frau Prein; zurzeit wahrscheinlich  Firma MOMO Betreuungsprojekte GmbH, Castrop-Rauxel

Akute Kindeswohlgefährdung: JA, Misshandlung, Kind angeblich massiv geschlagen worden!

Inobhutnahmebescheinigung: NEIN

Beschluss zum Zeitpunkt der Inobhutnahme: NEIN

AG: wird noch bekannt gegeben – nach 3 Jahren Inobhutnahme immer noch Unklarheiten, da  anonym verschleppt worden! (sog. “Inkognito-Unterbringung”)

Richterin: bisher Frau Schöne, danach bis heute Richterin auf Probe:  ARNS

Legalisierung der illegalen Maßnahme: JA

Pflegeeinrichtung: MOMO-Betreuungsprojekte GmbH, “Haus” Sarrazin”,

Pflegestellenleiter: Herr und Frau Sarrazin (Herr Pflegestellen Leiter Herr Reinhard der anderen Außengruppe soll in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu Sarrazins stehen!!)

Hilfspersonal: Erzieherin und Pflegemutter Frau M. Marks, Frau  XYZ
(Frau Marks ist u.a. in durch die Schicksale der Familien T. / M. sowie G., beide Essen-Katernberg bekannt. Dort wurde sie in Verbindung mit den Pflegepersonen Reinhard und Schmikowski als “Einsatzleiterin” vorgestellt. Frau Marks ist eine hübsche, nette junge Frau, der ggf. leider an einem Gewissen ermangeln könnte).

Erhöhter Pflegebedarf nach Inobhutnahme: unbekannt

Verfahrensbeistand/-pflegerin: ehemals Frau Such,

Vormund?? m.E. : Frau Reaw. Schmehja

Gutachter: Dieter Oswald, Leitender Stationsarzt der LVR-Klinik Langenfeld , Herr Oswald war in der Lage ein “Ergänzungsgutachten” zu erstellen, ohne dass ihm das Erstgutachten vorlag. Das “Begutachtungsgespräch” mit der Mutter dauerte volle zwei (2) Stunden. 
Frau Ebbinghaus-Pitzer

Umgangsrecht des Kindes:  wurde von Anfang an auf nur! 2 x jährich begrenzt!!

Beschwerdegericht: OLG Hamm

Verfahren anhängig: ja

Schicksal 6
Name: Schopf Renate
: r.s70@gmx.de
Webseite: http://marcelsollfreisein.de.tl
Kommentar: Ort: Sulz a.N. / Lkr. Rottweil

Datum: 23.04.2009

Kinder: 1 Sohn (Marcel)

Jugendamt: Rottweil

MA: Herr Vollmer, Herr Appel, Frau Hertrich, Frau Schlageter, Frau Schmidberger

Gerichtsvollzieher: noch nicht

Polizei: 2 Mann und eine Psychiaterin mit Notfallspritze

Inobhutnahmebescheinigung: NEIN

Beschluss zum Zeitpunkt der Inobhutnahme: NEIN

AG: Oberndorf / Lkr. Rottweil

Richterin: Frau Beier

Legalisierung der illegalen Maßnahme: JA, 08.01.2010

Pflegeeinrichtung: Pflegepersonen Staiger und nun Kinderheim Hoffmannhaus in Wilhelmsdorf / Lkr. Ravensburg

Erhöhter Pflegebedarf nach Inobhutnahme: JA, Honorar stieg von 2.000 auf 6,100 €/ Monat fürs Kind

Akute Kindeswohlgefährdung: JA, mein Kind wurde vom Sportplatz (Kindergartensporttag) einfach mitgenommen. Es wurde ihm mitgeteilt, dass seine Mutter davon weiß und einverstanden ist, dass Marcel mitgeht.
Hilfspersonal: der Kindsvater Herr Jakob Walter und die eigene Familie (Großeltern und Tante des Kindes)

Marcel wurde genötigt im Urin zu schlafen, bekam dabei schwere Hautekzeme von den Knien bis zur Brust. Wurde mit Bügeleisen von der „Pflegemutter“ Staiger traktiert und mehrmals geschlagen und die Treppe herunter geschmissen. Auch bekam er Essverbot, wenn er sich auf die Treffen mit seiner Mutter freute.
Nun im Kinderheim (Ende 2011) wird er mit Medikamenten und schwerste Sanktionen (auch körperlich und sexuell) besetzt. Marcel wird das beten, toben und kuscheln mit seiner Mutter verboten. Weiter wird ihm Angst gemacht und gegen die Mutter gehetzt (mit Lügengeschichten).
Marcel zeigt schwerste Hautekzeme (Neurodermitis) und alle Nebenwirkungen der Medikamente.

Verfahrensbeistand: bis 2011 Frau Schurr aus Schramberg, jetzt Frau Gasse (angebliche Familientherapeutin)

Therapien: keine

Ärzte: Psychiaterin Fr. Dr. Hoehne aus Friedrichshafen (Bodensee) / die vorherige ist mir nicht
bekannt.

Umgang: durch Beschlüsse alle 14 Tage für 2 Stunden bewacht (begleitet), doch daran hält sich
das Jugendamt nicht und setzt die Umgänge immer wieder ohne Begründungen bis zu
3 Monaten aus.

Umgangsbegleiter: Herr Schimack, Herr Kuhnrat, Frau Heckele vom Caritasverband Rottweil;
Frau Schlageter, Frau Ab del Nur, Herr Appel vom Jugendamt Rottweil;
Herr Lutz (Heimleiter), Herr Arnold und weitere Personen vom Kinderheims

Beschwerdegericht: OLG, Bundesverfassungsgericht und nun ICC in Den Haag

Verfahren anhängig: ja

Antrag auf neutrales Gutachten: JA, aber wird nicht genehmigt

Name: Weber
Webseite: http://www.veritas-et-jus.net/
Kommentar: Besonders in Trennungs- und Scheidungsverfahren wird der Menschenhandel deutlich. Kinder werden vor Gericht gezerrt obgleich dort weder der Eine noch der Andere eine psychologische oder psychiatrische Ausbildung hat. Vor Gericht gehören wesentlich mehr Gründer der Kriminologie. Das sind Fachärzte wie Psychiater, Psychologen usw. Vor allem, weil es keine gesetzlichen Richter gibt.

Dennoch wird die Zerstörung und Zerrüttung betrieben, dagegen die fachlich und nachhaltig.

 

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